Für Anzeigen/Anträge mit dem Vorhabenszweck "Geothermische Nutzung mit vertikale(r/n) Erdwärmesonde(n)" sind zusätzlich folgende Unterlagen beizubringen:
obligatorisch - Detaillierter Lageplan mit Kennzeichnung der Sondenzahl, Sondenanordnung, Abstand der Sonden, möglichst basierend auf der amtlichen topografischen Karte (TK) (M: 1:1000) - Prüfzertifikat des Sondenherstellers - Sicherheitsdatenblatt des Wärmeträgermittels - Unbedenklichkeitserklärung des Verfüllmaterials freiwillig - hydrogeologische Gutachten - Zertifikat der Bohrfirma - Unterlagen zur Anlagenberechnung
Für Anzeigen auf Grundlage des Geologiedatengesetzes (GeolDG), des Bundesberggesetzes (BbergG) und des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) i.V.m. dem Wasserhaushaltsgesetz sind grundsätzlich folgende Daten anzugeben (einige Daten sind obligatorisch):
Projektname; Zweck des Vorhabens Angaben zum Auftraggeber, der ausführenden Firma und zur fachliche Betreuung (nur wenn zutreffend) Allgemeine Vorhabensdaten, wie z. B. die Anzahl der Bohrungen, die maximale Endteufe [m], der maximaler Bohrdurchmesser [mm] und der vorgesehene Beginn und das Ende der Bohrarbeiten Spezielle Vorhabensdaten, wie z. B. technische Daten zu Erdwärmesonden, zur Wärmepumpenanlage, zur Anlagenplanung oder auch zum Antreffen von Hohlräumen Bestätigungen, wie z. B. ...dass die Anforderungen des Gewässerschutzes an Anlagen zur Wärmenutzung entsprechend der Anforderungen an Bauausführung und Betrieb von Erdwärmeanlagen sowie der VDI-Richtlinie 4640 eingehalten werden. ...dass, soweit das angezeigte Vorhaben nicht lediglich anzeigepflichtig ist, sondern es hierfür einer Erlaubnis bedarf, mit dem Absenden des Formulars ein kostenpflichtiges Erlaubnisverfahren in Gang gesetzt wird.
Für eine geophysikalische Untersuchung sind auf Grundlage des Geologiedatengesetzes (GeolDG) folgende Daten anzugeben (einige Daten sind obligatorisch):
Projektname; Zweck des Vorhabens Angaben zum Auftraggeber, der ausführenden Firma und zur fachliche Betreuung (nur wenn zutreffend) Allgemeine Vorhabensdaten, wie z. B. die Anzahl der Untersuchungen, der vorgesehene Beginn und das Ende der Untersuchungen und der Aufbewahrungsort Messdaten
Für Bohranzeigen und geophysikalische Untersuchungen werden durch die gemachten Angaben zur Lageinformation neben den Daten der Lageinformation selbst, eine Reihe von Daten automatisch ermittelt:
z. B. betroffene Hohlraumgebiete; betroffene Landkreise; betroffene Wasserschutzgebiete; betroffene Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete); betroffene Naturschutzgebiete; betroffene Gemeinden; betroffene Flurstücke (inkl. Gemarkung); Detaillageplan als Kartenausschnitt; Übersichtslageplan als Kartenausschnitt; Datum der Einreichung der Anzeige
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