Für eine Bohranzeige mit dem Vorhabenszweck "Geothermische Nutzung mit vertikale(r/n) Erdwärmesonde(n)" sind zusätzlich folgende Unterlagen beizubringen: obligatorisch - Katasterauszug oder Auszug aus der Liegenschaftskarte mit Flurnummer, Gemarkung, Lage der Bohrpunkte, Rohrleitungsverlauf, Standort der Wärmepumpe, Grundstücksgrenzen und Nachbarbebauung - Detaillierter Lageplan mit Kennzeichnung der Sondenzahl, Sondenanordnung, Abstand der Sonden, möglichst basierend auf der amtlichen topografischen Karte (TK) (M: 1:1000) - Prüfzertifikat des Sondenherstellers - Sicherheitsdatenblatt des Wärmeträgermittels - Unbedenklichkeitserklärung des Verfüllmaterials freiwillig - hydrogeologische Gutachten - Zertifikat der Bohrfirma - Unterlagen zur Anlagenberechnung
Für alle anderen Bohrvorhaben müssen keine zusätzlichen Unterlagen beigebracht werden!
Für eine Bohranzeige sind auf
Grundlage des Lagerstättengesetzes (LgstG), des Bundesberggesetzes
(BbergG) und des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) i.V.m. dem
Wasserhaushaltsgesetz folgende Daten anzugeben (einige Daten sind obligatorisch):
Projektname; Zweck des VorhabensAuftraggeber Familienname und Vorname (bei natürlichen Personen); Name/Bezeichung (bei juristischen Personen); Straße, Hausnummer; Postleitzahl, Ort; Telefonnummer; E-Mail-Adresse Ausführende Firma Name/Bezeichung; Straße, Hausnummer; Postleitzahl, Ort; Telefonnummer; Mobilfunk-Rufnummer vor Ort; E-Mail-Adresse Fachliche Betreuung (nur wenn zutreffend) Name/Bezeichung; Straße, Hausnummer; Postleitzahl, Ort; Telefonnummer; E-Mail-Adresse Allgemeine Vorhabensdaten Anzahl der Bohrungen; maximale Endteufe [m]; maximaler Bohrdurchmesser [mm]; Beginn; Ende; Bohrverfahren; Bohrlochmessung; Analytik; Probenart; Bohrloch-Ausbau; Aufbewahrungsort Proben
Folgende Daten sind zusätzlich bei Bohrvorhaben mit den Vorhabenszwecken "Geothermische Nutzung" anzugeben: Liegen die vorgesehenen Bohransatzpunkte auf Grundstücken unterschiedlicher Eigentümer?
Folgende Daten sind zusätzlich bei Bohrvorhaben mit "Endteufe von mehr als 100 Metern" oder bei den Vorhabenszwecken "Geothermische Nutzung" und mehreren Grundstücken unterschiedlicher Grundstückseigentümer anzugeben: Antreffen von Hohlräumen; Verfüllplan; Spülmittel; Verfüll-/Hinterfüllmaterial Folgende Daten sind zusätzlich bei Bohrvorhaben mit dem Vorhabenszweck "Geothermische Nutzung mit vertikale(r/n) Erdwärmesonde(n)" anzugeben: Angaben zur Berechnung der Erdwärmesonden Fachgrechte Anlagenberechung; Angaben zur Entzugsleistung; Angaben zur Gesteinswärmeleitfähigkeit Angaben zur Durchführung der Bohrung Verfüll-Verfahren; Grundwasser-Ableitung Technische Daten Erdwärmesonden Sondenart; Sondenanzahl; Sondenlänge [m]; minimaler Sondenabstand [m]; Abstand zur Grundstücksgrenze [m]; Sondenmaterial; Sondendurchmesser [mm]; Durchmesser Sondenbündel [mm]; herstellerseitige Druckprüfung; Wärmeträgermittel; Menge Wärmeträgermittel [l]; Wassergefährdungsklasse Technische Daten Wärmepumpenanlage/Anlagenplanung durchgeführte DIN-Heizlastberechnung; Heizlast [kW]; Kühllast [kW]; Gebäudefläche [Quadratmeter]; Nutzungszweck: Heizen; Nutzungszweck: Kühlen; Nutzungszweck: Warmwasserbereitung; Wärmepumpe-Hersteller; Wärmepumpe-Typ; Heizleistung im kW; Wärmepumpe-Jahresarbeitszahl; geplanter Thermal-Response-Test; Wärmepumpe-Standort; Wämepumpe-Kältemittel; automatische Drucküberwachung; sonstige Sicherheitseinrichtungen Bestätigung ...dass die Anforderungen des Gewässerschutzes an Anlagen zur Wärmenutzung entsprechend der Anfoderungen an Bauausführung und Betrieb von Erdwärmeanlagen sowie der VDI-Richlinie 4640 eingehalten werden. ...dass, soweit das angezeigte Vorhaben nicht lediglich anzeigepflichtig ist, sondern es hierfür einer Erlaubnis bedarf, mit dem Absenden des Formulars ein kostenpflichtiges Erlaubnisverfahren in Gang gesetzt wird.
Darüber hinaus werden durch die gemachten Angaben zur Lageinformation neben den Daten der Lageinformation selbst, die folgenden Daten automatisch ermittelt: betroffene Hohlraumgebiete; betroffene Landkreise; betroffene Wasserschutzgebiete; betroffene Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete); betroffene Naturschutzgebiete; betroffene Gemeinden; betroffene Flurstücke (inkl. Gemarkung); Detaillageplan als Kartenausschnitt; Übersichtslageplan als Kartenausschnitt; Datum der Einreichung der Anzeige
Für eine geophysikalische Untersuchung sind auf
Grundlage des Lagerstättengesetzes (LgstG) folgende Daten anzugeben (einige Daten sind obligatorisch):
Projektname; Zweck des Vorhabens Auftraggeber Familienname und Vorname (bei natürlichen Personen); Name/Bezeichung (bei juristischen Personen); Straße, Hausnummer; Postleitzahl, Ort; Telefonnummer; E-Mail-Adresse Ausführende Firma Name/Bezeichung; Straße, Hausnummer; Postleitzahl, Ort; Telefonnummer; Mobilfunk-Rufnummer vor Ort; E-Mail-Adresse Fachliche Betreuung (nur wenn zutreffend) Name/Bezeichung; Straße, Hausnummer; Postleitzahl, Ort; Telefonnummer; E-Mail-Adresse Allgemeine Vorhabensdaten Anzahl der Untersuchungen; Beginn; Ende; Verfahren; Aufbewahrungsort Messdaten
Darüber
hinaus werden durch die gemachten Angaben zur Lageinformation neben den
Daten der Lageinformation selbst, die folgenden Daten automatisch
ermittelt: betroffene Landkreise; Detaillageplan als Kartenausschnitt; Übersichtslageplan als
Kartenausschnitt; Datum der Einreichung der Anzeige
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