Mit dem Online-Portal „Bohranzeige Thüringen“ können auf dem Gebiet des Freistaates Thüringen geplante Bohrungen und geophysikalische Untersuchungen auf einfache Weise beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) und, falls erforderlich, bei der jeweils zuständigen unteren Wasserbehörde der kreisfreien Stadt oder des Landkreises angezeigt werden.
Hinweise zu den gesetzlichen Anzeige-, Erlaubnis- oder Zulassungspflichten gibt das Hinweisblatt „Anzeige- und Zulassungsverfahren für geologische Untersuchungen (z. B. Bohrungen), Grundwassererschließungen und sonstige Erdaufschlüsse nach Geologiedatengesetz, Wasserhaushaltsgesetz und Bundesberggesetz“ des TLUBN, das auf der Internetseite des TLUBN veröffentlicht ist.
Die Ermittlung der zuständigen Behörde(n) erfolgt anhand der Angaben in der Anzeige. Parallele Anzeigen gem. Geologiedatengesetz (GeolDG), Bundesberggesetz (BBergG) und Wasserhaushaltsgesetz (WHG) / Thüringer Wassergesetz (ThürWG) sind damit nicht mehr notwendig. Die Übermittlung der Anzeige sowie der Untersuchungsergebnisse an die zuständige(n) Behörde(n) erfolgt ausschließlich über das Portal „Bohranzeige Thüringen“. Behördliche Bescheide werden weiterhin auf postalischem Weg übermitelt.
Einzelheiten der Anzeige und Datenübermittlung regelt das seit 30.06.2020 geltende Geologiedatengesetz. Die vollständige Umsetzung der darin enthaltenen Bestimmungen wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Alle weiteren in § 3 GeolDG genannten Untersuchungen (flächenhafte Kartierungen, Anlegen von Schürfen, Aufnahmen sonstiger geologischer Aufschlüsse, Beprobungen von Bergbauhalden, Neubearbeitungen öffentlich bereitgestellter Fach- und Bewertungsdaten usw.) sind dem Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) formlos per Mail (bohranzeige@tlubn.thueringen.de) zu übermitteln.
Hinweis: Die Anzeige sollte von dem mit der Ausführung oder Betreuung des jeweiligen Vorhabens beauftragten Fachunternehmen vorgenommen werden!
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